CENNTRO AUTOMOTIVE EUROPE

100% elektrisch. 100% Nutzfahrzeug.

Cenntro Automotive Europe, ehemals Tropos Motors Europe, bietet eine breite Palette elektrischer Nutzfahrzeuge für urbane Räume, ländliche Gebiete und innerbetriebliche Vekehre – und für fast jeden Einsatzzweck. Ob Städten und Kommunen, Lieferservices, Kurier-, Express- und Paket-Dienstleister, Letzte Meile, Lebensmittelhandel, Garten- und Landschaftsbau, Tourismus, Industrie und Intralogistik, Freizeitparks oder Zoos. Die lokal emissionsfrei angetriebenen Elektrotransporter können heute Verbrenner-Nutzfahrzeuge problemslos auf der Kurz- und Mittelstrecke ersetzen.


Wir freuen uns auf diese neue Partnerschaft und darauf, Ihnen
die emissionsfreien E-Transporter aus Deutschland anbieten zu können.

Gemeinsam den Wandel vorantreiben. #DrivingTheZeroMission mit den elektrischen Gewerbefahrzeugen von Cenntro.

Förderprogramme auf Bundesebene bis 31.08.2023

Nutzen Sie noch bis Ende August 2023 die Förderung beim Kauf eines unserer Cenntro Elektronutzfahrzeuge (N1) mit dem Umweltbonus1. Im Zuge der „Innovationsprämie“ hat der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus für Unternehmen u.a. bis zum 31. August 2023 verdoppelt. So sparen Käufer eines neuen Cenntro Metro und Cenntro Logistar insgesamt bis zu 6.750 EUR.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt. Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Die Ausnahme hiervon stellt das Mitarbeiterleasing dar, wobei ein Unternehmen ein Fahrzeug durch gewerbliches Leasing erwirbt und die Zulassung auf einen Mitarbeiter erfolgt. Ein Dritter kann für die Antragstellung bevollmächtigt werden.

Antragsberechtigt sind ebenfalls als Einrichtungen der Kommunen Zweckverbände, Unternehmen und sonstige Betriebe, die in kommunaler Trägerschaft stehen. Dazu gehören alle Einrichtungen der Kommunen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, welche nicht die Kommune ist. Eigene Rechtspersönlichkeit bedeutet, dass in eigenem Namen Geschäfte getätigt werden können. Hierzu können beispielweise gehören: Friedhöfe, Freibäder, Anstalten des öffentlichen Rechts (einer Kommune), Abwasserzweckverbände, Schulen (der Kommunen).

Nicht antragsberechtigt sind:

  • der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen,
  • alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, die den Begriff des öffentlich-rechtlichen Auftraggebers nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen,
  • Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen,
  • Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für den Inhaber der juristischen Person, die eine Vermögensauskunft gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder gemäß § 284 Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

 

Zu den nichtantragsberechtigten Einrichtungen des Bundes und der Länder gehören alle öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z. B. Gerichte, Bundeswehr, Behörden oder Studierendenwerke. Als nicht antragsberechtigt gelten Kommunen, Städte, Gemeinden (Gemeindeverbände) und Landkreise. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit, da in diesem Fall die Kommune einen Antrag stellen müsste. Hier klicken für weitere Informationen.

1 Der Umweltbonus setzt sich derzeit zu zwei Dritteln (bis zu 4.500 Euro) zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von einem Drittel der Cenntro Automotive Europe GmbH gewährten Prämie. Der Herstelleranteil von Cenntro Automotive wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen. Dieser herstellerseitige Umweltbonus ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Die Förderung soll künftig gedeckelt werden. So sollen für die Förderung reiner E-Autos insgesamt 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen und zwar 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 sowie 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, soll die Förderung durch den Umweltbonus enden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Cenntro Händler oder auf www.bafa.de/umweltbonus.


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